DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 03 09

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                                 Günther Novak

                                    Schriftführung                                                          Vizepräsident des Bundesrates