DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 15 Absatz 6 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Wien, 2022 04 07

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                   Mag. Christine Schwarz-Fuchs

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates