DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 04 07
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates