DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 06 02

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                     Mag. Christine Schwarz-Fuchs

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates