DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung des Ausstiegs aus russischem Erdgas und der Diversifizierung des Erdgasbezugs aus anderen Quellen (Gasdiversifizierungsgesetz 2022, GDG 2022), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 06 29
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates