DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds erlassen wird und Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes geändert wird (20. COVID-19-Gesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 04
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates