DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 13
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Bernhard Hirczy
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates