DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 07 13

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                               Bernhard Hirczy

                                    Schriftführung                                                          Vizepräsident des Bundesrates