DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 13
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Bernhard Hirczy
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates