DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 07 13

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                               Bernhard Hirczy

                                    Schriftführung                                                          Vizepräsident des Bundesrates