DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz - UEZG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 07 13

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                               Bernhard Hirczy

                                    Schriftführung                                                          Vizepräsident des Bundesrates