DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz - UEZG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 13
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Bernhard Hirczy
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates