DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend eine 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 14
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Korinna Schumann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates