DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2022 07 14

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                             Korinna Schumann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates