DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2020 06 04

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Robert Seeber

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates