DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 13
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Bernhard Hirczy
Schriftführung Vizepräsident des Bundesrates