DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 14
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Korinna Schumann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates