DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 10 06
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Korinna Schumann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates