DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

 

Wien, 2022 10 06

 

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                             Korinna Schumann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates