DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2020 06 04
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates