DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Mai 2020 betreffend Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2020 06 04
Mag. Daniela Gruber-Pruner Robert Seeber
Schriftführung Präsident des Bundesrates