DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) geändert wird keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2022 12 21

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                             Korinna Schumann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates