DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen befristeten Kostenersatz des Bundes an die Länder für finanzielle Aufwendungen als Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 03 16
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates