DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz) und das Lebenshaltungs-und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 04 14
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates