DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkosten­zuschussgesetz) und das Lebenshaltungs-und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2023 04 14

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                                Günter Kovacs

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates