DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend eine Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2023 04 14
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates