DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend eine Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommens­bezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2023 04 14

 

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                                Günter Kovacs

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates