DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2023 04 14

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                                Günter Kovacs

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates