DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2023 betreffend ein Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2023 04 14
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates