DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 06 07
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates