DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 – SAG 2022) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 06 07
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates