DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 07 12
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates