DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundeskrisenlagers für den Gesundheitsbereich sowie über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager (Bundeskrisenlagergesetz - BKLG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 07 12
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates