DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2023 11 08

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                            Mag. Claudia Arpa

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates