DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs erlassen wird und das Presseförderungsgesetz 2004 sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 07
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates