DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 07
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates