DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

 

Wien, 2020 07 16

 

 

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                         Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates