DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2023 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund – Wien), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2023 12 07

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                            Mag. Claudia Arpa

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates