DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz erlassen wird sowie das Tierseuchengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 21
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates