DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2023 12 20
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates