DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 20
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates