DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2023 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2023 12 20

 

 

                               Silvester Gfrerer                                                            Mag. Claudia Arpa

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates