DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Dem Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG) gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2024 02 15
Mag. Daniela Gruber-Pruner Margit Göll
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates