DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2023 betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung (Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz - HeUZG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 12 21
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates