DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 04 05
Mag. Daniela Gruber-Pruner Margit Göll
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates