2498 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt:

„(2c) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.“

2. Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“