DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 04 05
Mag. Daniela Gruber-Pruner Margit Göll
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates