DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 04 05

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Margit Göll

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates