DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge E (CUI) und G (ATMF) sowie die Einfügung des neuen Anhangs H (EST) zum Übereinkommen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 04 05
Mag. Daniela Gruber-Pruner Margit Göll
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates