Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 17. April 2024
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Ralph Schallmeiner Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführung Präsident
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Gegenzeichnung gemäß
Artikel 47 Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes: