2509 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF‑Quotenerhöhungsgesetz 2024)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.