DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 05 29
Mag. Daniela Gruber-Pruner Margit Göll
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates