DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 06 27

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Margit Göll

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates