DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 10
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Franz Ebner
Schriftführung Präsident des Bundesrates