DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das HinweisgeberInnenschutzgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 07 10

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                 Mag. Franz Ebner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates