DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln und das Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz – RKG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2024 07 11

 

 

                   Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                 Mag. Franz Ebner

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates